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   OLG Brandenburg, 06.03.2000 - 8 Wx 595/99   

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https://dejure.org/2000,11749
OLG Brandenburg, 06.03.2000 - 8 Wx 595/99 (https://dejure.org/2000,11749)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06.03.2000 - 8 Wx 595/99 (https://dejure.org/2000,11749)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 06. März 2000 - 8 Wx 595/99 (https://dejure.org/2000,11749)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Eintragung der Löschung eines Unternehmens im Handelsregister; Anforderungen an eine Löschung wegen Vermögenslosigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    LöschG § 2; FGG § 12; ZPO § 348 § 349
    Zurückweisung von Vorbringen durch den Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen; Vollbeendigung einer Gesellschaft; Umfang der Aufklärungspflicht des Registergerichts vor der Amtslöschung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 176
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG München I, 22.06.2022 - 5 HKO 16226/08

    Grundsätze der angemessenen Barabfindung

    Erst dann greift die Pflicht zur Amtsermittlung, soweit der Vortrag oder der Sachverhalt als solcher und die Tatbestandsmerkmale bei sorgfältiger Überlegung dazu Anlass geben (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 176, 178; OLG Hamm FGPrax 2004, 49, 59; Sternal in: Keidel FamFG, 20. Aufl., § 26 Rdn. 17; Feskorn in: Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 26 FamFG Rdn. 20).
  • OLG Stuttgart, 29.02.2012 - 20 W 5/11

    Auskunftsrecht des Aktionärs einer börsennotierten Gesellschaft: Erforderlichkeit

    (2.4.1) Hiergegen spricht schon, dass das Gericht auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit keine Ermittlungen "ins Blaue hinein" anstellen muss (OLG Brandenburg, NJW-RR 2001, 176 [juris Rz. 14]; zustimmend Prütting in Prütting/Helms, FamFG, § 26 Rz. 33).
  • OLG Saarbrücken, 31.01.2020 - 5 W 48/19

    Zum Umfang der Aufklärungspflicht des Registergerichts bei amtswegiger Löschung

    Was der Gesellschaft gehört, ist nur dann Vermögen im Sinne des § 394 FamFG, wenn es im Fall der Zerschlagung der Gesellschaft auch zur Gläubigerbefriedigung verwertbar wäre (OLG Brandenburg, NJW-RR 2001, 176).

    Das Registergericht darf seine Löschungsentscheidung wegen § 26 FamFG zwar nicht allein auf eine unterlassene Darlegung des Geschäftsführers stützen, sondern muss die Voraussetzungen eigenständig und sorgfältig prüfen (OLG Frankfurt, FGPrax 2006, 83), andererseits ist es nicht gehalten, "ins Blaue hinein" tätig zu werden (OLG Brandenburg, NJW-RR 2001, 176).

  • LG Frankfurt/Main, 15.11.2011 - 5 O 53/11

    Angemessenheitsvermutung beim übernahmerechtlichen Squeeze-out: Anforderungen an

    Eine Aufklärungs- und Ermittlungspflicht kann dem Gericht im Allgemeinen nur auferlegt werden, soweit der Vortrag der Beteiligten oder der Sachverhalt als solcher und die Tatbestandsmerkmale bei sorgfältiger Überlegung dazu Anlass geben (vgl. OLG Brandenburg NJW-RR 2001, 176; Feskorn in Zöller, ZPO 28. Aufl. § 26 FamFG Rz. 4; Sternal in Keidel, FamFG 16.Aufl. § 26 Rz. 17 m.w.Nachw.; a. A. wohl Hasselbach zum Verfahren nach § 39a WpÜG, BB 2010, 2842).
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